Wie man die Gültigkeit einer Vignette in der Schweiz (E-Vignette / Aufkleber) überprüft – vollständige Anleitung | Winiety24.eu


Schweiz • E-Vignette und Klebevignette
Wie man die Gültigkeit einer Vignette in der Schweiz überprüft (E-Vignette / Aufkleber)
Ein einfacher Leitfaden für Fahrer, die elektronische und Klebevignetten verwenden. Wir zeigen legale Verifizierungsmethoden im Via-Portal (FOCBS/BAZG), wie man die Bestätigung liest und was zu tun ist, wenn Sie Ihre E-Vignette nicht sehen. Zum Vergleich haben wir auch Anleitungen verlinkt: Tschechien-Vignette, was sind E-Vignetten und Österreich-Vignette.
Die E-Vignette ist der Zulassungsnummer zugewiesen, die Klebevignette dem Fahrzeug. Beide Formen kosten grundsätzlich CHF 40 und sind 14 Monate gültig (1. Dezember – 31. Januar). Kontrollen werden von der FOCBS/BAZG und der Kantonspolizei durchgeführt.
Anleitung: schnelle Gültigkeitsprüfung (E-Vignette)
Sie können diese Schritte auf Ihrem Telefon durchführen – bevor Sie die Autobahn befahren.
Gehen Sie zum Portal winiety24.eu
Öffnen Sie https://winiety24.eu/sprawdz-winiete
Geben Sie die Registrierungsnummer und das Land ein
Geben Sie das Kennzeichen und das Zulassungsland an.
Lesen Sie das Ergebnis ab
Sie sehen, ob die E-Vignette aktiv ist und für welchen Zeitraum sie gültig ist.
Keine öffentliche Vorschau?
Überprüfen Sie Ihre Kaufbestätigung (E-Mail/SMS/PDF) oder aktivieren Sie die Sichtbarkeit im Tab „Tickets“. Bei einem Aufkleber – überprüfen Sie den Aufkleber an der Windschutzscheibe und den Kassenbon.
Alle Verifizierungsmethoden
1) Via Portal (öffentliche E-Vignette-Vorschau)
Offizielle Online-Methode – nach Zulassungsnummer und Land (wenn die öffentliche Sichtbarkeit aktiviert ist).
2) E-Mail/SMS-Bestätigung / Via-Konto
Kaufnachweis der E-Vignette: Kennzeichen, Land, Daten. Die Bestätigung kann im Via-Konto heruntergeladen werden.
3) Klebevignette
Keine öffentliche Datenbank – Sie überprüfen den Aufkleber und den Kassenbon physisch. Der Aufkleber ist dem Fahrzeug zugewiesen.
4) Support kontaktieren
Bei Tippfehlern oder Kennzeichenwechsel – Korrektur gemäß FOCBS-Regeln


