Winterreifen in Österreich 2026: Bis wann? Vorschriften und Strafen


Winterreifen in Österreich: Pflicht und Vorschriften 2026
Erfahren Sie, wann Sie Winterreifen benötigen und wie Sie ein Bußgeld von bis zu 5000 € vermeiden.
Eine Autofahrt nach Österreich im Winter ist selbst für erfahrene Fahrer eine Herausforderung. Alpenstraßen können selbst im frühen Frühling mit plötzlichem Glatteis überraschen. Daher gehören die österreichischen Vorschriften für Winterausrüstung zu den strengsten in Europa. Der Schlüssel zu einer sicheren und stressfreien Reise ist das Verständnis der sogenannten situativen Winterreifenpflicht.
Offizielle Winterperiode in Österreich:
1. November – 15. April
In diesem Zeitraum schreiben die Vorschriften Winterreifen bei "winterlichen Fahrbahnverhältnissen" vor.
Bis wann Winterreifen in Österreich? Analyse der Vorschriften
Gemäß dem Straßenverkehrsgesetz müssen im Zeitraum vom 1. November bis 15. April Personenkraftwagen (Kat. B), Fahrzeuge mit Anhängern und leichte Lastkraftwagen mit Winterreifen ausgestattet sein, wenn sich auf der Fahrbahn Schnee, Schneematsch oder Eis befindet.
Es ist wichtig, das Wort "situativ" zu beachten. Wenn Sie am 10. März bei strahlendem Sonnenschein auf trockener Fahrbahn durch Wien fahren, droht Ihnen kein Bußgeld für Sommerreifen. Fahren Sie jedoch in höhere Bergregionen, wo sich das Wetter innerhalb weniger Minuten ändern kann, wird das Fehlen geeigneter Reifen in dem Moment illegal, in dem die erste Schneeflocke auf dem Asphalt erscheint.
Technische Anforderungen: Profil ist die Grundlage
Viele Fahrer aus Deutschland sind sich nicht bewusst, dass ein in ihrem Land als funktionstüchtig geltender Reifen in Österreich als Sommerreifen angesehen werden kann. Das österreichische Gesetz definiert minimale technische Parameter:
1. Profiltiefe (4 mm!)
Dies ist der wichtigste Parameter bei einer Polizeikontrolle. Für Radialreifen (am häufigsten vorkommend) beträgt die Mindestprofiltiefe 4 mm. Wenn Ihre Reifen eine Profiltiefe von 3 mm haben, wird der Polizist sie als Sommerreifen behandeln, was bei winterlichen Bedingungen eine hohe Strafe nach sich zieht.
2. Homologation und Symbole
Reifen müssen die Kennzeichnung M+S (Matsch und Schnee) oder das in ganz Europa zunehmend geforderte Symbol 3PMSF (Schneeflocke vor Bergkulisse) aufweisen. Ganzjahresreifen sind zulässig, sofern sie diese Symbole und eine ausreichende Profiltiefe besitzen.
| Parameter | Anforderung in Österreich | Folgen bei Nichteinhaltung |
|---|---|---|
| Zeitraum | 1.11 - 15.04 | Bußgeld bei winterlichen Bedingungen |
| Profil | Min. 4 mm | Reifen gilt als Sommerreifen |
| Ketten | Konform mit ÖNORM V5117 | Einfahrt auf viele Pässe verboten |
Bußgelder bei fehlenden Winterreifen
Die österreichischen Tarife sind unerbittlich. Das Bußgeld für das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen beginnt bei 60 € (bei einer Routinekontrolle). Wenn Sie jedoch eine Gefahr verursachen oder die Straße aufgrund fehlender Reifen blockieren, kann die Strafe auf 5.000 € ansteigen.
Schlimmer noch, im Falle einer Kollision wenden Versicherer in Österreich das Prinzip der eingeschränkten Haftung an, wenn das Fahrzeug nicht wintertauglich war. Dies kann bedeuten, dass die Reparaturkosten aus eigener Tasche gedeckt werden müssen.
Lesen Sie auch vor Ihrer Reise:
Schneeketten – Wann sind sie unerlässlich?
Selbst die besten Winterreifen reichen auf steilen Anstiegen in Tirol oder Vorarlberg nicht aus. Wenn Sie ein rundes, blaues Schild mit dem Symbol eines weißen Rades mit Ketten sehen, müssen Sie diese anlegen. Dies gilt auch für Allradfahrzeuge, es sei denn, ein Zusatzschild besagt etwas anderes.
Wichtig: In Österreich sind nur Schneeketten mit ÖNORM V5117-Zertifizierung zulässig. Sogenannte "Reifensocken" oder andere textile Alternativen erfüllen diese Normen in der Regel nicht und werden von der Polizei an Orten, an denen Ketten vorgeschrieben sind, nicht anerkannt.
Zusammenfassung – Checkliste 2026
Bevor Sie vor dem 15. April eine Reise nach Österreich antreten, stellen Sie sicher, dass:
- Ihre Reifen mindestens 4 mm Profiltiefe haben.
- Sie Schneeketten, passend für Ihre Räder, im Kofferraum haben.
- Sie wintertaugliches Scheibenwischwasser mit hoher Frostbeständigkeit eingefüllt haben.
- Sie die Gültigkeit der Vignette für Autobahnen überprüft haben.
Letzte Aktualisierung der Vorschriften: März 2026.