Die Schweiz hat einige der spezifischsten Winterreifen-Vorschriften in Europa. Im Gegensatz zu den Nachbarländern Deutschland oder Österreich gibt es in der Schweiz keine starre, kalenderbasierte Pflicht zur Nutzung von Winterreifen. Die Verantwortung liegt vollumfänglich beim Fahrer.
Allgemeine Regel in der Schweiz:
Situationsbedingte Pflicht
Keine spezifischen Daten, aber der Fahrer muss bei allen Bedingungen die volle Kontrolle über das Fahrzeug gewährleisten.
Sind Winterreifen Pflicht?
Formal – nein. Praktisch – ja. Wenn Sie auf einer verschneiten Straße mit Sommerreifen fahren, verstoßen Sie gegen das Gesetz, da Ihr Auto die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht gewährleistet.
Technische Anforderungen – Standards 2026
1. Profiltiefe – Empfohlene 4 mm
Das gesetzliche Minimum beträgt 1,6 mm, jedoch weisen die Polizei und der TCS ausdrücklich darauf hin, dass eine Profiltiefe von weniger als 4 mm im Falle einer Kollision als erschwerender Umstand gewertet wird.
2. Reifenmarkierungen (3PMSF)
Reifen mit dem Schneeflockensymbol auf dreispitzigem Berg (3PMSF) gelten als vollwertige Winterreifen.
| Element | Vorschrift / Empfehlung | Konsequenz bei Fehlen |
|---|---|---|
| Zeitraum | Keine (empfohlen X-IV) | Bußgeldgefahr bei Schnee |
| Min. Profil | 1,6 mm (empfohlen 4 mm) | Verlust der Versicherung |
| Ketten | Obligatorisch bei Zeichen | Bußgeld ca. 100 CHF |
